MONAT-Story zum Hallenbad schlägt ein!

SPÖ drängt nach Aufdecker-Story über Mehrkosten und Verzögerung beim Hallenbad auf Prüfung!

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So soll es am Südring nach Fertigstellung aussehen. Doch die soll sich massiv verzögern. ©stw

Der MONAT-Bericht von Franz Miklautz über Verzögerungen und Mehrkosten beim geplanten Hallenbad am Südring lässt die Wogen hochgehen.

Die drei Seiten haben eingeschlagen: Die Story mit dem Titel „Wasserschaden“ in der aktuellen Ausgabe des Kärntner MONAT schlägt im Klagenfurter Rathaus nun offenbar Wellen. Wie die SPÖ in einer Presseaussendung ankündigt, will sie die Vorgänge rund um das cirka 67 Millionen Euro teure Hallenbad am Südring prüfen lassen. Die MONAT-Story zeigt auf, dass das Bad wohl frühestens 2027 aufsperren wird. Dem aber nicht genug, sind Mehrkosten von 1,5 Millionen Euro zu erwarten. Das deshalb, weil es einen umstrittenen UVP-Feststellungsantrag der Stadt Klagenfurt beim Land Kärnten gab. Dieser ist, so zeigen es vertrauliche Papiere, noch vor Ablauf einer Frist, zu der die Stadtwerke ein Gutachten hätten einbringen sollen, ans Land überstellt worden. Die Stadtwerke Klagenfurt (STW) sind mit dem Bau des neuen Bades betraut. Das Gutachten der STW hätte belegen sollen, dass eine UVP nicht nötig sei.

„Es ist höchste Zeit, dass sich der Kontrollausschuss und Stadtrechnungshof der Causa Hallenbad widmen, damit die Verursacher für dieses selbst verursachte Desaster zur Verantwortung gezogen werden“, fordert Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ) in der erwähnten Aussendung. Die FPÖ lud zu einer Pressekonferenz mit dem Thema “ Hallenbad“.

Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) ließ eine Gutachterin zur Plausibilität des UVP-Feststellungsverfahren sprechen: Sie sagte in einer Pressekonferenz, „dass bei Freizeit- und Vergnügungsparks sowie Sportstätten ab einer Größe von 10 Hektar oder 1.500 Parkplätzen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Davon sei das Hallenbad weit entfernt. „Was aber hinzukommt, sind die Kumulierungsbestimmungen. Demnach ist zu prüfen, ob mehrere gleichartige Vorhaben gemeinsam den Schwellenwert überschreiten“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Tatjana Katalan.

„Die Behörde hat daher den richtigen Entschluss gefasst, ein Feststellungsverfahren
zur UVP-Pflicht einzuleiten“, so Scheider.

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